aixbrick's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 113332928 | Danke für deine Rückmeldung per PN. Du kannst auch direkt unterhalb dieses Textes antworten.
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| 113332928 | Hallo und willkommen bei OSM,
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| 113274647 | Das resultiert aus https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=71034. Ich war im Juli auch überrascht, dass plötzlich "network" ausgeschrieben und "AVV" nach "network:short" umgeändert wurde (Beitrag #22). Meinen Unmut habe ich dann in #26 geäußert, weil es (auch jetzt noch) Unklarheiten gibt, die nicht abschließend geklärt sind.
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| 113115619 | Hallo,
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| 113085265 | Danke :-) |
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| 113082722 | Du hast hier jetzt aus der "3 B" eine "3" gemacht, wodurch die Nr. weiterhin doppelt ist. Und bitte kein Leerzeichen zwischen "3" und "a" (schau dir mal andere Adressen mit Buchstaben in der Region an).
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| 113070536 | Das verlinkte Gebäude sieht etwas krumm aus, daher der Hinweis auf "Q".
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| 113070536 | Hallo,
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| 112997075 | Wurde per PN geklärt. |
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| 112997075 | Hallo und willkommen bei OSM, dieser Weg wurde doch offenbar bewusst zu dem Aussichtspunkt angelegt, zumindest deuten die Luftbilder und https://www.mapillary.com/app/?lat=50.825169654444&lng=6.1116763483333&z=17&pKey=847856665828639&focus=photo (links zweigt der Weg ab) darauf hin. Warum ist dieser Weg nun "illegal"? Wofür steht denn der Username "UNB-SRAC-LQ"? UNB = Untere Naturschutzbehörde? Falls ja, ist das ein offizieller Account? Dann muss im Profil darauf hingewiesen werden und es sind die osm.wiki/DE:Organised_Editing_Guidelines zu berücksichtigen. Gruß |
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| 112559071 | Keine Reaktion, Adresse wieder auf Umriss übertragen: changeset/112866366. |
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| 112559071 | Hallo,
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| 112166210 | Hello,
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| 112037847 | Danke |
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| 112029699 | Das ging ja schnell, danke :-). Fehlt noch die erwähnte Korrektur der Höhenangaben. |
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| 112025781 | Hallo,
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| 112004698 | Hallo und willkommen bei OSM,
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| 111790892 | Im Zweifel muss man bei der Stadt nachfragen, wie die rechtliche Situation aussieht (beide Richtungen). Möglicherweise ist man sich dort der fehlenden Schilder nicht bewusst und glaubt die Markierungen reichen. Das Problem mit der Dooring-Zone besteht ja nur teilweise und in Gegenrichtung gar nicht. Insofern wäre eine Benutzungspflicht schon denkbar - nur die Schilder fehlen. |
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| 111790892 | Die Sperrfläche hatte ich als Grund schon im Verdacht :-). Kann man von mir aus so lassen. |
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| 111790892 | Hallo,
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