
Die Unterscheidung fällt nicht immer leicht, da die Gehsteige (Bürgersteige, Trottoirs) selbst schon sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Einige Beispiele zu Gehsteigformen wurden im AT-Forum kürzlich diskutiert.
Die Unterscheidung Gehsteig oder Begleitweg ist insbesondere für Radler und Mapper von Bedeutung, da Radeln:
- am Gehsteig prinzipiell verboten ist
- am Begleitweg prinzipiell erlaubt ist
Verkehrsschilder wie “Radweg”, “Gehweg” oder “Geh- und Radweg”, sofern sie vorhanden sind, klären natürlich die Sachlage. Um die anderen Fälle geht es hier.
Begriffe
Relevante Begriffe laut Straßenverkehrsordnung:
Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße; [1] Abs. 1 Z 10
Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen; [1] Abs. 1 Z 1

