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Klar hat der Besitzer das Hausrecht, doch ist mir nicht bekannt, dass die Bahn den Zutritt zum Bahnsteig in irgendeiner Weise beschränkt oder reglementiert. (Außer jenseits der Enden der Bahnsteige, wo natürlich entsprechende Schilder stehen, die den Durchgang aufs Gleisbett verbieten.) Fußwege durch Einkaufszentren (Privatgelände) oder an Flüssen entlang (Lebensgefahr, wenn man reinfällt) oder Bürgersteige an Straßen, auf denen Straßenbahnen fahren, werden doch auch ganz normal getaggt? Was ist hier wirklich anders?

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Eine Zugangsbeschränkung zum Bahnsteig ist mir bisher nicht aufgefallen. Doch am Bahnsteig sind anscheinend Warnschilder "Vorsicht, Zugdurchfahrt! Abstand halten zum Gleis" vorhanden (sieht man ansatzweise ganz oben links unter http://www.ich-war-hier.de/wp-content/uploads/2010/06/P5307289.jpg). Ggf. als <hazard=yes> oder mit geeigneterem Wert taggen?. Mir wäre neu, dass der AVV eine Fahrkarte verlangt, damit man einen Bahnsteig betreten darf. Wo dies jedoch erforderlich ist, könnte man Bahnsteige mit <access=customers> taggen.